Prozessbegleitung zur Entwicklung eines „Blackout-Vorsorge-Modell Feistritztal/Wechsel“

Projekttitel:

Prozessbegleitung zur Entwicklung eines „Blackout-Vorsorge-Modell Feistritztal/Wechsel“


Projektträger:

Marktgemeinde Kirchberg am Wechsel,
Markt 63, 2880 Kirchberg am Wechsel
02641 22 26, gemeinde@kirchberg-am-wechsel.at
Ansprechperson: Bgm. Willibald Fuchs

Projektstatus:

abgeschlossen


Ausgangslage:

Die Sicherung und der Ausbau der Nahversorgung ist nicht nur ein zentrales Element zur Erhöhung der regionalen Lebensqualität und Standortattraktivität, sondern garantiert darüber hinaus zahlreiche Arbeitsplätze in den Bereichen Handel und persönliche Dienstleistungen. Grundlegende Versorgungseinrichtungen müssen für alle Bevölkerungsgruppen zeitlich und räumlich bequem erreichbar sein, Nahversorgung muss als Aspekt der Daseinsvorsorge in jeder Gemeinde gesichert werden. Ein elementarer Teil der Nahversorgung ist die Stromversorgung.
Im Feistritztal gibt es mit der Firma Elektrizitätswerke Eisenhuber GmbH & Co KG einen regionalen Stromversorger mit eigenem Versorgungsnetz. Dieses Versorgungsnetz stellt einen wichtigen Teil der Nahversorgungsstruktur in den 5 Gemeinden des Feistritztales dar. Die Gemeinden sind Kirchberg/Wechsel, Otterthal, Trattenbach, Feistritz/Wechsel und St. Corona.

Bei einem binnen der nächsten fünf Jahre zu erwartenden europaweiten Strom- und Infrastrukturausfall („Blackout“) würde das gewohnte Gesellschaftsleben völlig zum Erliegen kommen. So gut wie alle strom- und telekommunikationsabhängigen Infrastrukturleistungen würden nicht oder nur mehr sehr eingeschränkt aufrechterhalten werden können.

Die Wiederherstellung einer weitgehend wieder stabil funktionierenden österreichweiten Stromversorgung sollte nicht vor 24 Stunden erwartet werden. Auf europäischer Ebene werden zumindest mehrere Tage Wiederherstellungszeit erwartet.

Nach unmittelbarem Stromausfall wird es zumindest mehrere Tage dauern, bis die Telekommunikationsversorgung wieder weitgehend stabil funktionieren wird.

Die gesamte Logistik und damit die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern erfordert jedoch eine funktionierende Telekommunikationsversorgung. Zusätzlich gibt es eine Vielzahl an transnationalen Abhängigkeiten in der Versorgungslogistik. Der Wiederanlauf der Versorgung mit lebenswichtigen Gütern sollte daher nicht vor einer Woche nach dem Primärereignis erwartet werden.
Die Studie „Ernährungsvorsorge in Österreich“ kam 2015 zum Schluss, dass sich rund 1/3 der Bevölkerung nicht in der Lage sieht, sich in einem solchen Fall länger als vier Tage selbst versorgen zu können. Für 2/3 reichen die eigenen Vorräte nicht länger als sieben Tage.

Alle erforderlichen organisatorischen und infrastrukturellen Vorbereitungsmaßnahmen sind jedoch auf Sand gebaut, wenn der Eigenversorgungsgrad der Bevölkerung und die des eigenen Personals nicht wesentlich erhöht werden.

Alle Vorsorgemaßnahmen müssen daher gesamtheitlich und weit über den unmittelbaren Stromausfall hinaus geplant und organisiert werden. Ein wesentlicher Bestandteil ist die aktive Einbindung der Bevölkerung in die Krisenvorsorge, um den Selbstwirksamkeitsgrad deutlich zu erhöhen.

Ziele& Aktivitäten:

(in Bezug auf das Szenario eines europaweiten Strom- und Infrastrukturausfalls als generelles Referenzszenario für weitreichende Infrastruktur- und Versorgungsausfälle)
>> Die Sensibilisierung der behördlichen und technischen Einsatzleiter (Bürgermeister, Feuerwehrkommandanten) sowie der MitarbeiterInnen der kommunalen Einrichtungen und Einsatzorganisationen, um weitere Blackout-Vorsorge-Maßnahmen sowohl im privaten als auch im organisatorischen Umfeld zu initiieren.
>> Eine begleitende breite Öffentlichkeitsarbeit, um eine aktive Einbindung der Bevölkerung und damit eine ganzheitliche Krisenvorsorge sicherzustellen.
>> Unterstützung bei der technischen Ertüchtigung der Infrastruktur der Elektrizitätswerke Eisenhuber GmbH & Co KG, um im Fall eines Blackouts eine elektrische Notversorgung von wichtigen kommunalen Einrichtungen (Krisenstäbe, Wasserver- und Abwasserentsorgung, Einsatzorganisationen, Fernwärme, Treibstoffversorgung, Gesundheitseinrichtungen, etc.) sicherstellen zu können.
>> Unterstützung bei der Adaptierung des Katastrophenschutzplans und Erstellung eines Sonderkatastrophenschutzplans Blackout gem. § 7 NÖ Katastrophenhilfegesetz 2016
>> Erhöhung der Handlungsfähigkeit des behördlichen Krisenmanagements
>> Unterstützung bei einer allfälligen gemeinsamen Übung
>> Einbindung der Schulen und Kindergärten in den betroffenen Gemeinden, um entsprechende Blackout-Vorsorge-Maßnahmen zu initiieren



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